Die Erklärung zu Barrierefreiheit gilt für www.zynd.de. Diese Website wurde im Mai 2024 veröffentlicht.
Die Redaktion von zynd ist bemüht, den Internetauftritt barrierefrei zugänglich zu machen; im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.
Die Website ist noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Die Beachtung der leichten Sprache kann kontinuierlich geprüft und optimiert werden. Grundsätzlich sind die Inhalte verständlich verfasst.
Eine Grafik, die keine informative Funktion hat, benötigt keinen Alternativtext. Grafiken ohne informative Funktion sind zum Beispiel Abstandshalter, Farbflächen, Muster oder rein dekorative Fotos. Solche Grafiken sollen mit einem leeren alt-Attribut (alt="") ausgezeichnet werden. Diese sind nicht gesetzt.
Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechend Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende, barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Diese Erklärung wurde am 04.10.2023 überarbeitet.
Die Barrierefreiheit wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Über folgenden Kontakt kannst du Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:
Redaktion von zynd
im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.1
Grundsatzfragen, Angebote für die Praxis, Berufsorientierung,
Berufsorientierungsprogramme
E-Mail: info@zynd.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung findest du auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de